Die 10 Gebote des Ruderns in der Frankfurter Rudergesellschaft Nied
Erstes Gebot
Du sollst mit Deiner Mannschaft oder alleine nur solche Boote fahren, die Du beherrschst bzw. von Euch beherrscht werden und die für Euch freigegeben sind. Bei starker Strömung und schlechten Wetterverhältnissen sollte auf Kleinboote verzichtet werden.
Zweites Gebot
Vor- und/oder nach dem Anlegen ist die Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen.
Drittes Gebot
Steuermannslose Boote müssen mit Rückspiegel gefahren werden.
Viertes Gebot
Die Fahrtordnung ist stets zu beachten, wobei mit falsch fahrenden Booten gerechnet werden muss.
Fünftes Gebot
Beim An-/Ablegen ist der Schiffsverkehr und deren Wellengang beachten. Im Zweifelsfall ist es besser, länger auf dem Wasser oder an Land zu warten.
Sechstes Gebot
Bei Gewitter, Nebel, Eisgang, Temperaturen unter minus 5°C und Hochwasser gilt Ruderverbot, ebenfalls ist ggf. Wind, Regen und schlechtes Wetter zu beachten. Hochwasser ist, wenn die Pritsche nicht mehr trockenen Fußes zu betreten ist.
Siebtes Gebot
Die Boote, Skulls, Riemen sind stets pfleglich zu behandeln, vom Ausheben bis zum Einlagern in die vorgesehenen Lager. In der ersten Woche des Monats ist zusätzlich zur Außenreinigung (nach jeder Fahrt) eine kpl. Innenreinigung durchzuführen.
Achtes Gebot
Schäden am Boot und Bootsmaterial sind im Fahrtenbuch anzuzeigen und den Verantwortlichen zu melden.
Neuntes Gebot
Im Umkleideraum und in der Bootshalle ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Zehntes Gebot
Habt viel Spaß beim Rudern.