Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e.V.

 

Die 10 Gebote des Ruderns in der Frankfurter Rudergesellschaft Nied

Erstes Gebot

Du sollst mit Deiner Mannschaft oder alleine nur solche Boote fahren, die Du beherrschst bzw. von Euch beherrscht werden und die für Euch freigegeben sind. Bei starker Strömung und schlechten Wetterverhältnissen  sollte auf Kleinboote verzichtet werden.

Zweites Gebot

Vor- und/oder nach dem Anlegen ist die Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen.

Drittes Gebot

Steuermannslose Boote müssen mit Rückspiegel gefahren werden.

Viertes Gebot

Die Fahrtordnung ist stets zu beachten, wobei mit falsch fahrenden Booten gerechnet werden muss.

Fünftes Gebot

Beim An-/Ablegen ist der Schiffsverkehr und deren Wellengang beachten. Im Zweifelsfall ist es besser, länger auf dem Wasser oder an Land zu warten.

Sechstes Gebot

Bei Gewitter, Nebel, Eisgang, Temperaturen unter minus 5°C und Hochwasser gilt Ruderverbot, ebenfalls ist ggf. Wind, Regen und schlechtes Wetter zu beachten. Hochwasser ist, wenn die Pritsche nicht mehr trockenen Fußes zu betreten ist.

Siebtes Gebot

Die Boote, Skulls, Riemen sind stets pfleglich zu behandeln, vom Ausheben bis zum Einlagern in die vorgesehenen Lager. In der ersten Woche des Monats ist zusätzlich zur Außenreinigung (nach jeder Fahrt)  eine kpl. Innenreinigung durchzuführen.

Achtes Gebot

Schäden am Boot und Bootsmaterial sind im Fahrtenbuch anzuzeigen und den Verantwortlichen zu melden.

Neuntes Gebot

Im Umkleideraum und in der Bootshalle ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

Zehntes Gebot

Habt viel Spaß beim Rudern.